Zum 1.1.2025 gelten in Bayern Änderungen beim Fischereigesetz. Die Folgen für Jugendliche sind weitgehend positiv!
1. Es gibt keinen Jugendfischereischein mehr
2. Kinder/Jugendliche von 7-17 Jahren dürfen wahlweise:
a) ohne eigenen Erlaubnisschein mit einer der erlaubten Handangeln des volljährigen Inhabers eines Erlaubnisscheins und staatlichen Fischereischeins in dessen Begleitung fischen (“Schnupperfischen”).
ODER
b) mit eigenem Erlaubnisschein (z.B. Jugend-Tageskarte, Jugend-Jahreskarte) mit einer EIGENEN Handangel in Begleitung des Inhabers eines staatlichen Fischereischeins als Aufsichtsperson fischen.
Das bedeutet also: Jeder volljährige Angler darf beliebige Minderjährige mit seinen erlaubten Handangeln Auswerfen und Drillen lassen. Dies ist aus unserer Sicht eine großartige Regelung, um eigene Kinder, deren Freunde oder einfach neugierige Kids am Ufer an die Angelei heranzuführen, ohne dass irgendwelche Kosten anfallen oder vorab Erlaubnisfragen geklärt werden müssen. Das Abhaken und Töten von Fischen ist dem volljährigen Angler vorbehalten. Die Aussichtsperson bei Option B darf ebenfalls fischen (mit bis zu zwei Angeln), wenn sie einen eigenen Erlaubnisschein hat. Nur Aufsicht führen ohne Erlaubnisschein geht aber auch, solange die Aussichtsperson nicht so eingreifen muss, als würde sie selbst den Fischfang ausüben. Wir sehen in dieser Neuregelung eine echte Hilfe zur Nachwuchsicherung für das Angeln im Allgemeinen und den Verein im besonderen.
Daher haben wir haben im Verein auch keine Regelung getroffen, die diese seit dem 1.1.2025 bestehende rechtliche Erleichterung irgendwie einschränken würde. Zu beachten ist lediglich am Wörthsee: Bei Verwendung der Hegene ist nur eine Handangel erlaubt. Wenn Du nun diese eine erlaubte Handangel mit Hegene einem Jugendlichen gibst, darfst Du selbst nur noch zuschauen. Oder ihr wechselt euch einfach ab.
Diese Interpretation der Rechtslage wurde uns auch vom bayerischen Landesfischereiverband bestätigt und ist hier nachzulesen:
Ein Problem entsteht durch wen Wegfall des Jugendfischereischeins allerdings: In vielen anderen Bundesländern ist ein Jugendfischereischein weiterhin erforderlich. Dieser wird aber für bayerische Jugendliche nicht mehr ausgestellt. Wer also im außerbayerischen Inland als Jugendlicher fischen möchte, und den Jugendfischereischein nicht bereits rumliegen hat: Bleed glaffa.