Ausgabe der Jahres-Erlaubnisscheine an alle Mitglieder. Bei der Ausgabe der Erlaubnisscheine für Inhaber des staatlichen Fischereischeins ist die Vorlage des Fischereischeins verpflichtend. Unsere Helfer sind angewiesen, hier keine Ausnahmen zu machen. Für Jugendfischer ist die Vorlage nicht mehr erforderlich. Im Vorjahr nicht abgeholte Transponder können ebenfalls abgeholt werden.
Wir begrüßen an den Ausgabe-Terminen auch gerne unsere Neumitglieder und geben eine kurze Einweisung.